Malle Cup – Kleinfeldturniere

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der EXC EVENTS GMBH - NACHFOLGEND MALLE CUP GENANNT

  • Anmeldung & Bestätigung (1)
    – Mit Ihrer Anmeldung für den Malle Cup unterbreiten Sie uns ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihnen die Buchung schriftlich bestätigen. Eine Bestätigung per E-Mail ist hierfür ausreichend. Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. (1.1)

    – Deine Anmeldung gilt nicht nur für dich, sondern auch für alle Teilnehmer, die in den Anmeldeunterlagen oder Listen stehen. Du stehst für deren Vertragsverpflichtungen genauso gerade wie für deine eigenen. (1.2)
    – Mit deiner Anmeldung stimmst Du den Turnierregeln zu. (1.3)

  • Bezahlung (2)
    – Mit der Anmeldung wird die Anmeldegebühr fällig, die innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen ist. Diese Gebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldegebühr auch im Falle einer Absage der Veranstaltung durch eine Behörde oder einen anderen Dritten aufgrund einer von Malle Cup nicht zu verantwortenden Gefährdung nicht zurückerstattet wird. Gleiches gilt, wenn die von Malle Cup gemietete Sportanlage aus Gründen, die von Malle Cup nicht zu vertreten sind, nicht genutzt werden kann. (2.1)

    – Die Teilnehmergebühr ist, gemäß der Ihnen per E-Mail zugestellten Rechnung, spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Sollte eine Stornierung erfolgen, so werden die damit verbundenen Gebühren sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sofort fällig. Die genauen Beträge für An- und Restzahlung sowie eventuelle Stornierung entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung. Die Zahlungen müssen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer erfolgen, unter Angabe der Ihnen mitgeteilten Rechnungsnummer. (2.2)

    – Bei kurzfristigen Buchungen (ab acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird sofort der gesamte Teilnehmerpreis fällig. (2.3)

    – Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann Malle Cup nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittgebühren gemäß Ziffer 4.2 verlangen. Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. (2.4)

  • Leistungen (3)
    – Die von Malle Cup zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Allgemeinen Informationen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. (3.1)

  • Rücktritt/Stornierung der Teilnehmer (4)
    – Du kannst jederzeit vor dem Beginn der Veranstaltung von deiner Teilnahme zurücktreten, wobei mögliche Kosten gemäß Ziffer 4.2 zu beachten sind. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem deine schriftliche Rücktrittserklärung bei Malle Cup eingeht. Ein Rücktritt per E-Mail ist nicht zulässig. Solltest du oder ein Mitreisender von der Teilnahme zurücktreten oder die Reise zur Veranstaltung nicht antreten – aus Gründen, die Malle Cup nicht zu verantworten hat (außer in Fällen Höherer Gewalt gemäß Ziffer 10) – kann Malle Cup Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und getätigten Aufwendungen fordern. Bei der Festsetzung dieses Ersatzes werden normalerweise ersparte Kosten und die üblicherweise mögliche alternative Verwendung der Veranstaltungsleistungen berücksichtigt. Es steht dir frei, nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise geringere oder gar keine Kosten entstanden sind, im Vergleich zu den in der Pauschale (siehe 4.2) aufgeführten Kosten. (4.1)

    – Zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Buchungsvorgang sind beim Rücktritt von der Veranstaltung (auch bei einzelnen Personen) in der Regel folgende Kosten zu entrichten: (4.2)

    => Bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine zusätzlichen Kosten.
    => Vom 89. bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: => 40% des Teilnehmerpreises (pro Person).
    => Vom 30. bis zum 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Teilnehmerpreises (pro Person).
    => Ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Teilnehmerpreises (pro Person).
    => Bei Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnehmerpreises (pro Person).

    – Auf Anfrage führt Malle Cup, wenn möglich, eine kostenlose Änderung der Personenanzahl der Buchung um 10% (aufgerundet auf die nächste volle Personenzahl) einmalig durch. Diese Regelung gilt nur bis acht Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung. Für jede weitere Änderung der Buchungsbestätigung behält sich Malle Cup das Recht vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR pro Vorgang zu erheben. Änderungen der Personenanzahl der Buchung um mehr als 10% (aufgerundet auf die nächste volle Personenzahl) sind nur mit der Zustimmung von Malle Cup möglich. Dasselbe gilt für Änderungen der Personenzahl der Buchung innerhalb des Zeitraums von acht Wochen bis zum Veranstaltungsbeginn. (4.3)

    – Stornierungen von Einzelpersonen können dazu führen, dass der Verein Rabatte oder Paketpreise verliert. (4.4)

  • Rücktritt durch Malle Cup (5)

    – Absage des Turniers aufgrund höherer Gewalt / Covid-19
    Malle Cup rechnet fest damit, dass alle Turniere wie geplant stattfinden werden. Sollte jedoch der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass dies nicht möglich ist, wird Malle Cup das Turnier absagen. Eine Absage kommt dann in Betracht, wenn die zuständigen Behörden die Durchführung untersagen, ein Reiseverbot verhängt ist oder eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region ausgesprochen wurde. In diesem speziellen Fall wird Malle Cup den gesamten eingezahlten Teilnehmerpreis ohne Abzüge unverzüglich zurückzahlen. (5.1)

    – Malle Cup kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch Malle Cup nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Malle Cup den Vertrag, so behält Malle Cup den Anspruch auf den Teilnahmepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben. (5.2)

     

  • Turnierprogramm (6)
    – Der Veranstalter und der Malle Cup behalten sich vor, Änderungen am Programm vorzunehmen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Der Malle Cup übernimmt keine Haftung, falls Teile des Programms aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Malle Cups liegen, nicht oder nur teilweise umgesetzt werden können. (6.1)

  • Haftung, Ausschluss, Verjährung (7)
    – Die vertragliche Haftung des Malle Cups für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Teilnehmerpreises (pro Person) begrenzt. Dies gilt, solange der Schaden dem Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wurde oder der Malle Cup für den Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gesetzliche Vorschriften, die Haftungseinschränkungen oder -ausschlüsse beinhalten und auf internationalen Abkommen beruhen, gelten ebenfalls zugunsten des Malle Cups. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Malle Cup, die aus unerlaubter Handlung resultieren und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basieren, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des Teilnehmerpreises (pro Person und Veranstaltung) beschränkt. (7.1)

    – Der Malle Cup übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, die als Fremdleistungen vermittelt und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Hierzu zählen beispielsweise Ausflüge, Rundfahrten oder der Besuch von Parks und anderen Freizeiteinrichtungen. (7.2)

    – Malle Cup haftet nicht bei höherer Gewalt. (7.3)

    – Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Vor der Inanspruchnahme sollten Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge überprüft werden. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet der Malle Cup nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Der Malle Cup empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. (7.4)

    – Jeder Teilnehmer/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu minimieren. Mängel und Störungen sind den Mitarbeitern des Malle Cup vor Ort sofort mitzuteilen; die Schriftform wird dabei empfohlen. Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm diesbezüglich keine Ansprüche zu. (7.5)

    – Die Mitarbeiter des Malle Cup vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen. Ansprüche sind bei dem oder der jeweiligen, zur Leitung befugten Vertreter/in des Malle Cup vor Ort vorzutragen. Die Schriftform wird hierbei empfohlen. (7.6)

    – Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung beim Malle Cup geltend zu machen. Die Schriftform wird hierbei empfohlen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren, ausdrücklich abweichend von der gesetzlichen Regelung, in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung laut Vertrag enden sollte. (7.7)

  • Teilnahmeausschluss (8)
    – Wenn ein Teilnehmer sich so belästigend verhält, dass das Verhältnis zwischen Malle Cup und dem Leistungsträger (wie Beförderung, Unterbringung, Ausrichter) ernsthaft gefährdet wird, kann dieser Teilnehmer ausgeschlossen werden. Wenn der ausgeschlossene Teilnehmer minderjährig ist, muss der Vertragspartner sicherstellen, dass der Teilnehmer in Begleitung eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen sofort den Veranstaltungsort verlässt und auf eigene Kosten zum Ausgangspunkt der Reise zurückgebracht wird. Malle Cup wird unterstützend tätig, jedoch sind etwaige Mehrkosten vom Vertragspartner zu tragen. Diese Regelung gilt auch für Mannschaften und Vereine. Sollten keine drei erwachsenen Betreuer für die restliche Gruppe zur weiteren Aufsicht vorhanden sein, muss die gesamte Gruppe auf eigene Kosten von der Veranstaltung abreisen. (8.1)

  • Generell (9)
    – Bei der Anmeldung einer Fahrt wird vorausgesetzt, dass der Vorstand des teilnehmenden Vereins sowie der oder die Reiseleiter(in) mit den allgemeinen Reisebedingungen von Malle Cup einverstanden sind. Es wird auch angenommen, dass alle Verpflichtungen gegenüber Malle Cup von einer dazu befugten Person erfüllt werden. Es wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

  • Schlussbestimmungen (10)
    – Die Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Malle Cup und dem Vertragspartner, unabhängig von den Wohnsitzen aller beteiligten Parteien, dem Ort, an dem der Vertrag geschlossen wurde, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll. Mit Sportvereinen werden alle Gruppen gleichgestellt, die die Dienste von Malle Cup in Anspruch nehmen.

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