Unsere AGB regeln die Teilnahme an Turnieren und Events der Malle Cup UG (haftungsbeschränkt).
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Malle Cup UG (haftungsbeschränkt), Munstermannskamp 1, 21335 Lüneburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 212488 (nachfolgend „Veranstalter" oder „Malle Cup") und dem Teilnehmer bzw. der anmeldenden Person (nachfolgend „Teilnehmer") über die Teilnahme an Turnieren, Events, Fahrten und sonstigen Veranstaltungen des Veranstalters. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (3) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig im Sinne des § 2 BGB sind. Minderjährige können nicht teilnehmen. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, volljährig zu sein und im eigenen Namen sowie auf eigenes Risiko zu handeln.
(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt online über die Website des Veranstalters (mallecup.com). Der Teilnehmer gibt mit dem Absenden des Anmeldeformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages ab. (2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung des Veranstalters per E-Mail zustande. Automatische Eingangsbestätigungen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. (3) Bei Team-Anmeldungen fungiert die anmeldende Person als Team-Kapitän bzw. verantwortliche Ansprechperson und schließt den Vertrag im eigenen Namen sowie stellvertretend für alle im Formular genannten Teammitglieder ab. Der Team-Kapitän bürgt dafür, dass alle Teammitglieder diese AGB, die Datenschutzhinweise sowie die Turnier- und Spielordnungen vor der Anmeldung zur Kenntnis genommen und anerkannt haben. Er haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben sowie für die vollständige Zahlung der fälligen Teilnahmegebühren. (4) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei ausgebuchten Kontingenten.
(1) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Turnierteilnahme, Unterkunft, Verpflegung, Rahmenprogramm) ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungs- und Paketbeschreibung auf der Website des Veranstalters sowie aus der Anmeldebestätigung. (2) Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (z. B. Mahlzeiten, Übernachtungen, Programmpunkte) werden nicht erstattet, sofern der Veranstalter dies nicht zu vertreten hat. (3) Der Veranstalter behält sich vor, den Programmablauf, Spielpläne, Locations, Unterkünfte und einzelne Leistungen aus organisatorischen oder wetterbedingten Gründen zu ändern, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website angegebenen Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. (2) Die Zahlung erfolgt bargeldlos über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe"). Der Teilnehmer kann die von Stripe angebotenen Zahlungsmethoden nutzen (u. a. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Klarna, Sofortüberweisung – je nach Verfügbarkeit). (3) Der Gesamtbetrag ist grundsätzlich mit der Anmeldung sofort fällig. Eine Teilzahlung ist nur zulässig, soweit der Veranstalter dies ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Vertrag kommt vorbehaltlich einer erfolgreichen Zahlungsautorisierung durch Stripe zustande. Schlägt die Zahlung fehl, wird die Anmeldung nicht wirksam und der Veranstalter ist berechtigt, das Angebot des Teilnehmers abzulehnen oder bereits erteilte Bestätigungen zu stornieren. (4) Bei Rücklastschriften, Rückbuchungen, Zahlungsrückständen oder sonstigen Zahlungsausfällen – gleich aus welchem Grund – ist der Veranstalter berechtigt, angemessene Bearbeitungsgebühren sowie die tatsächlich entstandenen Bankgebühren geltend zu machen. Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen kann die Teilnahme verweigert oder die Anmeldung storniert werden. (5) Für nachträgliche Buchungserweiterungen (z. B. zusätzliche Personen oder Pakete) stellt der Veranstalter eine gesonderte Stripe-Rechnung aus. Die zusätzlichen Leistungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bestätigt und wirksam. (6) Rechnungen werden elektronisch über Stripe bereitgestellt. Der Teilnehmer erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. (7) Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen und die Teilnahme zu verweigern.
(1) Der Teilnehmer kann die Anmeldung jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform (z. B. per E-Mail an info@mallecup.com oder über den Kundenbereich) stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Veranstalter. (2) Der Veranstalter erhebt gestaffelte, pauschale Entschädigungen je Person. Sofern zu einer Veranstaltung im Kundenbereich keine abweichenden Fristen ausgewiesen sind, gilt folgende Staffelung: • vom 89. bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Teilnehmerpreises (pro Person) • vom 30. bis zum 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Teilnehmerpreises (pro Person) • ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90 % des Teilnehmerpreises (pro Person) • bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn: 100 % des Teilnehmerpreises (pro Person) Eine bereits erreichte Stornostufe gilt bis zur nächsten Stufe. Maßgeblich ist der im Kundenbereich zur jeweiligen Restlaufzeit hinterlegte Prozentsatz. (3) Bei einer Reduzierung der Personenzahl gelten die vorstehenden Sätze anteilig für die abgemeldeten Plätze. Der Veranstalter erstattet den entsprechenden Betrag über Stripe auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurück. (4) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zu verschieben, zu verlegen oder ihren Ablauf wesentlich zu ändern, wenn eine im Voraus angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, oder wenn die Durchführung durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, behördliche Absagen, Terroranschläge, Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln oder anderweitige unvorhersehbare Ereignisse) unmöglich, unzumutbar oder erheblich gefährdet ist. (2) Über das Vorliegen einer höheren Gewalt und die Notwendigkeit der Absage, Verlegung oder Änderung entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine nachträgliche behördliche Anordnung oder Absage kann auch kurzfristiger erfolgen. (3) Im Fall einer Absage oder Verlegung durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet oder – nach Wahl des Teilnehmers und sofern verfügbar – auf eine Ersatzveranstaltung übertragen. Die Rückerstattung erfolgt über das von Stripe genutzte Zahlungsmittel, sofern dies technisch möglich ist. (4) Der Veranstalter haftet nicht für Kosten, Aufwendungen oder Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit einer Absage, Verlegung oder Änderung entstehen, insbesondere nicht für bereits gebuchte oder genutzte Flüge, Bahnfahrten, Hotels, Ferienunterkünfte, Mietwagen, Urlaubszeit, Verdienstausfall oder sonstige Folgekosten. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit den Veranstalter kein Verschulden trifft.
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich verbindlich, den Anweisungen des Veranstalters, seiner Mitarbeiter und Beauftragten sowie den Regeln, Platz-, Haus- und Spielordnungen der genutzten Locations und Unterkünfte Folge zu leisten. (2) Der Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlich fairem und sozial rücksichtsvollem Verhalten. Gewalttätiges, rassistisches, sexistisches, diskriminierendes, beleidigendes, aggressives oder anderweitig grob unsportliches Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Person und – bei Team-Anmeldungen – ggf. auch des gesamten Teams von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Kosten. (3) Schlägereien, körperliche Auseinandersetzungen, Vandalismus, Sachbeschädigung, Diebstahl, der unberechtigte Zutritt zu Sperrbezirken, die Mitnahme oder Verwendung von Pyrotechnik, Waffen, gefährlichen Gegenständen oder illegalen Substanzen sowie jede Form von Belästigung Dritter sind auf der Veranstaltung und in den Unterkünften strengstens untersagt. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, die betroffene Person bzw. das betroffene Team umgehend von der Veranstaltung auszuschließen und ggf. Strafanzeige zu stellen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht. (4) Der Konsum von Alkohol erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. JuSchG). Der Veranstalter ist berechtigt, den Ausschank zu begrenzen oder einzustellen und offensichtlich stark alkoholisierte oder drogenbeeinflusste Personen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. (5) Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden an Räumlichkeiten, Ausstattung, Spielmaterial oder Eigentum Dritter in vollem Umfang. Der Veranstalter behält sich vor, die Kosten für Schäden und Reinigung gegenüber dem verursachenden Teilnehmer bzw. Team geltend zu machen. (6) Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Bei Verstößen gegen diese AGB, die geltenden Platz-, Haus- oder Spielordnungen oder gegen Anweisungen des Veranstalters kann die betreffende Person oder das gesamte Team ohne vorherige Ankündigung und ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(1) Die Teilnahme an den sportlichen Wettkämpfen (u. a. Beer Pong, Fußball, Handball, Beach-Volleyball, Faustball) sowie am Rahmenprogramm erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, gesundheitlich für die Teilnahme geeignet zu sein. (2) Der Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. (3) Für mitgebrachte Gegenstände (Wertsachen, Kleidung, Sportausrüstung) übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, ein Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. (2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. (3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch andere Teilnehmer, Dritte oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und ehrenamtlichen Helfer des Veranstalters. (5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(1) Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte fertigen im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen an. Mit der Teilnahme willigt der Teilnehmer ein, dass Aufnahmen, auf denen er als Teil des Publikums, Teams oder Turniergeschehens erkennbar ist, vom Veranstalter zeitlich und räumlich unbegrenzt und honorarfrei genutzt werden dürfen, insbesondere zur Bewerbung von Malle-Cup-Veranstaltungen (Website, Social Media, Print, Pressearbeit). (2) Ein Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen besteht nicht. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@mallecup.com widerrufen; bereits produzierte Werbematerialien dürfen weiter verwendet werden. (3) Bild- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer zu kommerziellen Zwecken sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Da es sich bei den angebotenen Turnieren und Events um solche terminlich gebundenen Freizeitveranstaltungen handelt, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Die Regelungen zur Stornierung nach § 5 dieser AGB bleiben davon unberührt.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO, BDSG). Einzelheiten – auch zur Datenweitergabe an Zahlungsdienstleister (Stripe), Unterkunftsanbieter und Locations – ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter mallecup.com/datenschutz.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@mallecup.com. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Der „Leber-Rettungs-Schirm" ist eine rein freiwillige, kostenpflichtige Zusatzleistung des Veranstalters und ausdrücklich keine Versicherung im Sinne des VVG. Er kann während der Anmeldung als Add-On zum Preis von 5,00 € pro Person hinzugebucht werden und gilt ausschließlich für die gesamte angemeldete Gruppe – eine Einzelbuchung für einzelne Teammitglieder ist ausgeschlossen. (2) Die im Leistungsumfang enthaltenen Bestandteile (u. a. Katerhilfe-Paket, Notfall-Bier-Ersatz, Party-Hotline) sind ausschließlich als humoristisch gemeinte, symbolische Zusatzleistungen zu verstehen. Ein Anspruch auf medizinische, therapeutische oder versicherungsähnliche Leistungen besteht ausdrücklich nicht. (3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils zum Zeitpunkt der Buchung auf mallecup.com/reisekosten-absicherung veröffentlichten Beschreibung. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Bestandteile durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen. (4) Der Preis für den Leber-Rettungs-Schirm wird zusammen mit der Turnieranmeldung über Stripe fällig und ist Bestandteil der Gesamtsumme. (5) Für die Stornierung des Add-Ons gelten die Regelungen des § 5 entsprechend; eine isolierte Rückerstattung des Add-On-Preises bei ansonsten bestehen bleibender Anmeldung ist ausgeschlossen. (6) Eine Haftung des Veranstalters aus oder im Zusammenhang mit dem Leber-Rettungs-Schirm richtet sich ausschließlich nach § 9 dieser AGB.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. (2) Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Lüneburg. (3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Lüneburg, 23.07.2026